Bewerbung und Zulassung
Der Masterstudiengang Fernsehjournalismus nimmt einmal jährlich zum Wintersemester etwa 20 Studierende auf.
Die schriftliche Bewerbung zum hochschuleigenen Auswahlverfahren muss bis zum 30. April bei der Hochschule Hannover eingegangen sein. - Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen ihre Unterlagen bereits vorab (in der Regel bis Mitte März) zur Prüfung bei Uni-Assist einreichen. Über den genauen Termin wird im Internet-Auftritt des Dezernats III – Studierendenverwaltung – informiert.
Die Auswahlgespräche finden in der Regel in der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. Juli statt.
Voraussetzung für die Zulassung ist der Abschluss eines grundständigen Studiengangs (Bachelor, Diplom, Magister) aus dem medien- oder kommunikationswissenschaftlichen Bereich mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 beziehungsweise der Nachweis, dass bei ordnungsgemäßem Studienverlauf dieser Abschluss bis zur Aufnahme des Masterstudiums erreicht werden kann.
Bewerber müssen außerdem eine einschlägige Praxiserfahrung im Fernsehen (Praktika, freiberufliche Tätigkeit etc.) von mindestens vier Monaten nachweisen. Freies Arbeiten und experimentelle Ideen sind sehr erwünscht.
Daneben werden ein Lebenslauf und der Nachweis über profunde Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch erwartet.
Auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen entscheidet die Auswahlkommission des Studiengangs, welche Bewerber zu einem persönlichen Eignungsgespräch nach Hannover eingeladen werden.
Die Abschlussnote des grundständigen Studiums sowie die im persönlichen Gespräch erworbenen Eindrücke dienen der Auswahlkommission als Grundlage für die Entscheidung über die Zulassung.
Bewerbungsformular - Online
Online Bewerbung
Zulassungsordnung
Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Master-Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) an der Fakultät III – Medien, Information und Design
Link zum Verkündungsblatt (Stand vom 3.4.2012)
Finanzierung
Der MTV ist ein konsekutiver Masterstudiengang und wird über Studiengebühren und Semesterbeiträge gemäß der Studiengebührenordnung des Landes Niedersachen finanziert.
| Webmaster Fakultät III | 13.04.2012 |
